Nutzungsvereinbarung
Bevor Sie zu ILIAS wechseln, akzeptieren Sie die folgenden Nutzungsvereinbarungen.
Nutzungsvereinbarung für die Lernplattform ILIAS
(gültig für alle Angehörigen der Hochschule Albstadt-Sigmaringen)
§ 1 Zweck und Geltungsbereich
- Die Lernplattform ILIAS wird von der Hochschule Albstadt-Sigmaringen betrieben, um Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung technisch zu unterstützen.
- Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen der Nutzung durch Studierende, Lehrende, Mitarbeitende sowie andere berechtigte Personen (im Folgenden: Nutzer:innen).
- Mit dem ersten Login und dem Klick auf „Ich stimme zu“ erkennen Nutzer:innen diese Vereinbarung als verbindlich an.
- Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Plattform veröffentlicht. Änderungen treten mit Veröffentlichung in Kraft.
§ 2 Zugang und Authentifizierung
- Der Zugang zu ILIAS erfolgt über den zentralen Hochschul-Account (Benutzername und Passwort) des Identity-Management-Systems (IDM) der Hochschule.
- Die Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Nutzer:innen sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten sicher zu verwahren und die Hochschule unverzüglich zu informieren, falls der Verdacht auf Missbrauch oder unbefugte Nutzung besteht.
- Die Accounts werden zentral verwaltet und beim Ausscheiden aus der Hochschule automatisch deaktiviert.
- Der Betreiber kann Zugänge sperren oder löschen, wenn gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht verstoßen wird.
§ 3 Zweck und Umfang der Nutzung
- ILIAS dient ausschließlich der Durchführung und Unterstützung von Lehr-, Lern-, Prüfungs-, Forschungs- und Verwaltungsprozessen an der Hochschule.
- Die Nutzung ist ausschließlich für dienstliche bzw. studienbezogene Zwecke gestattet.
- Eine Nutzung zu privaten, kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken ist untersagt.
- Nutzer:innen erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten, ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit oder Teilnahme an der Hochschule.
- Die Hochschule behält sich vor, Funktionen der Plattform anzupassen, einzuschränken oder einzustellen.
§ 4 Pflichten der Nutzer:innen
- Nutzer:innen verpflichten sich,
a. geltende Gesetze, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, einzuhalten,
b. keine beleidigenden, diskriminierenden, pornografischen, extremistischer oder rechtswidrigen Inhalte einzustellen oder zu verbreiten,
c. keine Schadsoftware, Scripte oder Makros hochzuladen,
d. technische Schutzmechanismen nicht zu umgehen,
e. keine personenbezogenen Daten Dritter ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen,
f. eigene Inhalte regelmäßig zu sichern, sofern diese für sie relevant sind. - Verstöße können zur Sperrung des Zugangs, Löschung von Inhalten oder weiteren rechtlichen Schritten führen.
§ 5 Verantwortlichkeiten und Urheberrecht
- Inhalte auf ILIAS (z. B. Skripte, Präsentationen, Aufgaben, Prüfungen, Videos) sind urheberrechtlich geschützt.
- Lehrende und Kursautor:innen sind dafür verantwortlich, dass sie über die erforderlichen Nutzungsrechte an Materialien verfügen, bevor diese hochgeladen oder bereitgestellt werden.
- Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Materialien außerhalb von ILIAS ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber:innen untersagt.
- Nutzer:innen räumen der Hochschule ein einfaches Nutzungsrecht ein, ihre auf ILIAS erstellten Beiträge (z. B. Forenbeiträge, Aufgabenlösungen, Projektdateien) im Rahmen der Lehr- und Prüfungsorganisation zu verarbeiten und zu archivieren.
- Die Hochschule haftet nicht für urheberrechtliche Verstöße durch Nutzer:innen.
§ 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
- Bei der Nutzung von ILIAS werden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Benutzerkennung, Zugehörigkeit zur Hochschule, Kurszuordnungen, Aktivitäten, Testergebnisse).
- Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 12 LDSG BW zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule in Lehre, Studium und Forschung.
- Verantwortliche Stelle ist die Hochschule Albstadt-Sigmaringen, vertreten durch das Rektorat.
- Nutzer:innen haben die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch nach den Artikeln 15 ff. DSGVO.
- Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur technischen Bereitstellung erforderlich ist.
- Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Hochschule zur Nutzung von ILIAS, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
§ 7 Haftung und Verfügbarkeit
- Die Hochschule bemüht sich um einen sicheren und unterbrechungsfreien Betrieb der Plattform, übernimmt jedoch keine Garantie für ständige Verfügbarkeit oder fehlerfreien Betrieb.
- Für Datenverluste oder Schäden infolge technischer Störungen, unsachgemäßer Nutzung oder höherer Gewalt wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung übernommen.
- Die Hochschule haftet nicht für Inhalte, die durch Nutzer:innen eingestellt werden.
§ 8 Beendigung der Nutzung und Datenlöschung
- Das Nutzungsverhältnis endet automatisch mit dem Ausscheiden aus der Hochschule oder dem Entzug des zentralen Hochschul-Accounts.
- Nach Beendigung kann der Zugriff auf gespeicherte Daten, Kurse oder Kommunikationsinhalte entfallen.
- Persönliche Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder anonymisiert.
- Nutzer:innen sind selbst dafür verantwortlich, eigene Inhalte oder Nachweise rechtzeitig zu sichern, soweit dies zulässig ist.
§ 9 Änderungen der Vereinbarung
- Die Hochschule kann diese Nutzungsvereinbarung bei Bedarf an rechtliche oder technische Entwicklungen anpassen.
- Nutzer:innen werden über wesentliche Änderungen informiert; bei fortgesetzter Nutzung gilt die Zustimmung als erteilt.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Sigmaringen.